Auf Wunsch können wir die Tilgung gegen Abtretung Ihrer Ansprüche aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, einem Bausparvertrag oder anderen Ansparmodellen aussetzen. Die Leistungen hierfür sparen Sie gesondert an. Bei dieser Regelung zahlen Sie für die Dauer der Tilgungsaussetzung an die Bank nur die vereinbarten Zinsen und daneben an den Lebensversicherer, die Bausparkasse oder an sonstige Vertragspartner (z. B. eine Kapitalanlagegesellschaft) die vereinbarten Beträge. Am Ende seiner Laufzeit wird das Darlehen dann in Höhe der Ablaufleistung, also der Zahlung aus der Versicherung, dem Bausparvertrag oder anderen Ansparmodellen, getilgt („Tilgungsersatz“). Hierbei kann die Bank keine Garantie dafür übernehmen, ob bzw. inwieweit die vollständige Rückzahlung des Darlehens durch die Ablaufleistung möglich ist. Es kann daher erforderlich werden, dass die Rückzahlung teilweise aus sonstigen Mitteln zu bewirken ist oder das Darlehen ggf. als Tilgungsdarlehen bis zur endgültigen Tilgung weitergeführt wird.