Als Beleihungshöhe bezeichnet man den Anteil des Objektwertes, der durch das Darlehen finanziert werden soll. Das sind in der Regel bis zu 80% der Gesamtkosten bzw. des Immobilien-Kaufpreises. Bei entsprechender Bonität kann die Beleihung auch darüber hinausgehen. Da sich die Beleihungshöhe nach dem Wert Ihrer Immobilie richtet, kommt auch hier der Bewertung eine besondere Bedeutung zu.
Bewertung
Was Ihr Vermögen ist, ist die Sicherheit für jede Bank. Daher haben Immobilienfinanzierer ebenso wie sie Interesse an einer exakten Bewertung Ihrer Immobilie - die in diesem Zusammenhang auch Beleihungsobjekt genannt wird.
Werte
Bei der Einschätzung des Bauobjektes gehen die Gutachter von unterschiedlichen Werte-Kategorien aus. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese vor.
Bodenwert
Der Bodenwert setzt sich aus dem Wert des unbebauten Grundstücks und den Erschließungskosten zusammen. Nicht dazu gehören: Grunderwerbssteuer, Maklerprovisionen, Grundbuch- und Notarkosten.
Bauwert
Zur Einschätzung des Bauwerts dienen Bauwerttabellen. Dabei werden Faktoren wie Baunebenkosten und Außenanlagen nach einem bestimmten Prozentsatz in die Bewertung miteinbezogen. Bei den Baunebenkosten wird ein Anteil am reinen Bauwert (inkl. Außenanlagen) von bis zu 15% angesetzt. Als Baunebenkosten gelten:
Honorare für Architekten und Ingenieure
Gebühren für Behördenleistungen
Kosten der Finanzierungsmittel wie Bereitstellungszinsen und Sollzinsen für Zwischenfinanzierung
Maklergebühren und Damnum zählen nicht zu den Baunebenkosten. Bei den Außenanlagen wird ein Anteil am reinen Bauwert von bis zu 8% angesetzt. Als Außenanlagen gelten:
Entwässerungs- und Versorgungsanlagen innerhalb der Grundstücksgrenzen
Hofbefestigungen
Einfriedungen
Gartenanlagen
Sachwert
Der Sachwert berechnet sich ganz einfach: Er ist die Summe aus Bodenwert und Bauwert.
Verkehrs- und Beleihungswert
Der Verkehrs- bzw. Beleihungswert berücksichtigt die jeweils aktuellen Marktverhältnisse. Außerdem wird bei der Schätzung des Verkehrs- bzw. Beleihungswerts die so genannte Objektrisikoklasse einkalkuliert.
Wert von Altbauten
Wegen der altersbedingten und technischen Wertminderung wird bei Altbauten eine Altersabschreibung vom reinen Bauwert angesetzt. Die Abschreibung gilt für die Zeit seit der Errichtung des Gebäudes.