Wohn-Riester-Bausparen
Bausparverträge werden als staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte anerkannt
Vorteile Wohnriester
- Bausparen und Wohneigentum finden als Form der Altersvorsorge volle Anerkennung.
- Wohneigentum wird nach Wegfall der Eigenheimzulage jetzt wieder staatlich gefördert.
- Staatliche Förderung der einzigen Altersvorsorgeform, die schon heute von Vorteil ist, weil man darin wohnen kann.
- Das Eigenheim (Rente aus Stein) ist vererbbar.
- Die selbstgenutzte Immobilie ist inflationssicher und damit wertbeständig.
- Günstiges Bauspardarlehen ab 1,9 % p. a. (eff. ab 2,07 %)
- Erträge unterliegen nicht der Abgeltungssteuer
- Einmaliger Berufseinsteigerbonus für unter 25-jährige i. H. von 200,– EUR
Personenkreis für die Riesterförderung
- Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören alle, die:
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende, Rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker), Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre), Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben)
- Landwirte
- Beamte, Richter, Berufssoldaten
- Zusätzlich Ehepartner vom Begünstigten, die nicht selbst zum begünstigten Personenkreis gehören (mittelbar zulageberechtigt)
Um nähere Details zum Thema Wohn-Riester und Bausparen zu erfahren, lassen Sie sich von einen unserer Spezialisten unter Telefon 03435 / 92 72 27 beraten!