Wohn-Riester-Bausparen

Bausparverträge werden als staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte anerkannt

Vorteile Wohnriester

  • Bausparen und Wohneigentum finden als Form der Altersvorsorge volle Anerkennung.
  • Wohneigentum wird nach Wegfall der Eigenheimzulage jetzt wieder staatlich gefördert.
  • Staatliche Förderung der einzigen Altersvorsorgeform, die schon heute von Vorteil ist, weil man darin wohnen kann.
  • Das Eigenheim (Rente aus Stein) ist vererbbar.
  • Die selbstgenutzte Immobilie ist inflationssicher und damit wertbeständig.
  • Günstiges Bauspardarlehen ab 1,9 % p. a. (eff. ab 2,07 %)
  • Erträge unterliegen nicht der Abgeltungssteuer
  • Einmaliger Berufseinsteigerbonus für unter 25-jährige i. H. von 200,– EUR

Personenkreis für die Riesterförderung

  • Zum Kreis der unmittelbar begünstigten Personen gehören alle, die:
    1. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, Auszubildende, Rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker), Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit (3 Jahre), Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben)
    2. Landwirte
    3. Beamte, Richter, Berufssoldaten
  • Zusätzlich Ehepartner vom Begünstigten, die nicht selbst zum begünstigten Personenkreis gehören (mittelbar zulageberechtigt)

Um nähere Details zum Thema Wohn-Riester und Bausparen zu erfahren, lassen Sie sich von einen unserer Spezialisten unter Telefon 03435 / 92 72 27 beraten!